Hinweise zur Entsorgung

Hinweise zur Rücknahme von Altbatterien nach dem Batteriegesetz (BattG)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien, Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die diese enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Batterien beinhalten wertvolle Rohstoffe, die zwar umweltschädlich sind, aber wiederverwertet werden können. Altbatterien dürfen deshalb nicht in den einfachen Hausmüll gelangen, sondern müssen gesondert entsorgt werden. Für Händler besteht die gesetzliche Verpflichtung, alte Batterien zurück zu nehmen, Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen.

Entsorgungspflichtige Batterien sind an der durchgestrichenen Mülltonne zu erkennen, die auf der Verpackung aufgedruckt ist. Jeweils unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des enthaltenen Schadstoffs:

Pb = Batterie enthält Blei 
Cd = Batterie enthält Cadmium 
Hg = Batterie enthält Quecksilber 

Selbstverständlich können Sie die bei uns gekauften Batterienund Akkus zur fachgerechten Entsorgung wieder an uns zurückschicken. Um Ihnen eine kostenfreie Rücksendung von Altbatterien nach obiger Definition zu ermöglichen, erstellen wir Ihnen ein Rücksendelabel. Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Servicehotline unter 035204 670-0, um Pakete an die unten stehende Adresse zu versenden:

TOPLAC Autolackierbedarf GmbH  “Batterieentsorgung”                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Hamburger Ring 15

01665 Klipphausen                                                                                                                                                                           

Hinweise zur Altgeräteentsorgung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG2)

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG2) ist jeder Verbraucher dazu gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Elektro- und Elektronikaltgeräte (Altgeräte) ordnungsgemäß und getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Die Altgeräte enthalten teilweise Wertstoffe, die recycelt werden können und/oder auch Schadstoffe, die die Umwelt und die menschliche Gesundheit gefährden können und daher nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Auch Elektrogeräte sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet:

 Jeder Verbraucher ist deshalb verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle abzugeben. Die kostenfreie Rückgabe von Altgeräten ist zum Beispiel beim lokalen Wertstoffhof oder Recyclinghof oder an kommunalen Sammelstellen möglich. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt oder Gemeinde.

Selbstverständlich können Sie die bei uns gekauften Elektrogeräte zur fachgerechten Entsorgung wieder an uns zurückschicken. Unabhängig vom Kauf eines neuen Produkts sind wir auch zur Rücknahme Ihrer Altgeräte, die in keiner Abmessung größer als 25 cm sind, in haushaltsüblichen Mengen verpflichtet. Um Ihnen eine kostenfreie Rücksendung von Altgeräten zu ermöglichen, erstellen wir Ihnen ein Rücksendelabel. Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Servicehotline unter 035204 670-0, um Pakete an die unten stehende Adresse zu versenden:

TOPLAC Autolackierbedarf GmbH  “Altgeräteentsorgung”                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Hamburger Ring 15

01665 Klipphausen

Batterien und Leuchtmittel bitte vorher entfernen
Entfernen Sie bitte leicht entnehmbare Alt-Batterien und Alt-Akkus, sowie solche, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, vor der Abgabe aus den Geräten. Bitte entsorgen Sie diese, wie unter „Hinweise zur Rücknahme von Altbatterien nach dem Batteriegesetz (BattG)“beschrieben. Ebenso leicht entnehmbare Leuchtmittel bitte entfernen, vor der Abgabe von Elektroaltgeräten. Bitte entsorgen sie beides dann getrennt.

 Hinweis zu Entsorgungs- und Umweltbestimmungen gemäß Verpackungsverordnung (VerpackV)

Wir sind gemäß den Regelungen der Verpackungsverordnung (VerpackV) § 6 dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Wir sind deshalb einem flächendeckenden Dualem Entsorgungssystem (DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG, Frankfurter Straße 720–726, 51145 Köln-Porz-Eil) angeschlossen.

 

Sie können daher alle Verpackungen die Sie zusammen mit unseren Produkten erhalten (auch wenn sie (noch) nicht mit dem entsprechenden Hinweis versehen sind) bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem Entsorgungsunternehmen in Ihrer Nähe kostenfrei zurückgeben. Sollte dies nicht für Sie möglich sein, können Sie sich auch dazu mit uns in Verbindung setzen unter 035204 670-0. Sie habe auch die Möglichkeit die Verpackung kostenfrei an uns zurückzusenden (vorher bitte Rücksendelabel bei uns anfordern). In diesem Fall werden wir die Verpackungen wiederverwenden oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsordnung entsorgen.

TOPLAC Autolackierbedarf GmbH  “Verpackungsentsorgung”                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Hamburger Ring 15

01665 Klipphausen

 

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