AGB

TOPLAC Autolackierbedarf GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 14.07.2015

§ 1 Geltungsbereich

a) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen TOPLAC Autolackierbedarf GmbH Hamburger Ring 15 D-01665 Klipphausen Tel. 035204/670-0 Fax 035204/670-30 e-mail info@toplac.de www.toplac.de Handelsregister Dresden: HRB2244 Geschäftsführer: Johannes Herrmann, Lutz Poweleit USt.-Id-Nr. DE140212312 und dem Besteller gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Der Besteller ist Verbraucher, wenn er eine natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Der Besteller ist hingegen Unternehmer, wenn er eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

c) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Besteller und der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH geschlossenen Verträge. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, sind für diese unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die nachstehenden AGB gelten auch dann, wenn die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Bestellung vorbehaltlos ausführt.

d) Die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Besteller spätestens 2 Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Besteller nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Besteller wird auf die Bedeutung dieser 2-Wochen-Frist gesondert hingewiesen.

e) Für Kleinmengen, Sonderausmischungen etc. gelten unsere jeweils gültigen Zusatzbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss; Bestellvorgang; Vertragssprache

a) Die Darstellung der Produkte im Webshop der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung dar.

b) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH diese innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung als verbindlicher Annahmeerklärung oder Lieferung der bestellten Waren annehmen (Vertragsschluss). Bestellt der Besteller auf elektronischem Weg über den Toplac Onlineshhop, wird die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH den Eingang der Bestellung unverzüglich elektronisch bestätigen. Diese Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine rechtsverbindliche Annahme der Bestellung dar. Allerdings kann die rechtsverbindliche Annahme der Bestellung mit der Bestätigung des Eingangs der Bestellung verbunden werden.

c) Unsere Angebote sind generell freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

d) Unsere Angebote gelten vorbehaltlich auftretender etwaiger Schreib-, Druck- und/oder Rechenfehler. e) Ein Vertragsschluss über den Webshop ist nur möglich, wenn der Besteller diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie, sofern der Besteller Verbraucher ist, die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis nimmt, akzeptiert und bestätigt.

f) Bei der Bestellung über den TOPLAC Onlineshop umfasst der Bestellvorgang insgesamt vier Schritte. Im ersten Schritt wählt der Besteller das von ihm gewünschte Produkt aus und legt es in den „Warenkorb“. Im zweiten Schritt gibt der Besteller seine Daten inklusive seiner Rechnungsanschrift und der gegebenenfalls abweichenden Lieferanschrift ein. Im dritten Schritt hat der Besteller die Möglichkeit, die gemachten Angaben nochmals zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren und wählt die Art der Bezahlung sowie die Art der Lieferung aus. Durch Anklicken des Buttons "kostenpflichtig bestellen" gibt der Besteller dann im vierten Schritt die verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

g) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.

§ 3 Speicherung und Einsicht in den Vertragstext

Der Vertragstext der Bestellung wird gespeichert. Sie können die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit auf dieser Seite einsehen und ausdrucken. Ihre konkreten Bestelldaten können Sie unter Mein Konto einsehen und ausdrucken.

§ 4 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderer Unterlagen, behält sich die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH die Eigentums- Urheber- sowie andere Schutzrechte vor. Der Besteller darf diese Unterlagen nur mit schriftlicher Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig ob die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH diese als vertraulich gekennzeichnet hat.

§ 5 Lieferzeit

a) Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung.

b) Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unter-nehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

c) Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.

§ 6 Haftungsbeschränkung

Neben den vorgenannten Fällen des Lieferverzugs, haftet die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen, bei leichter Fahrlässigkeit aber nur bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss vorhersehbar und vertragstypisch sind. Diese Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 7 Teillieferungen

Die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

§ 8 Verpackungen

a) Die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH nimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung nicht zurück. Ausgenommen sind nur Paletten und die im Lieferschein als Leihverpackung bezeichneten Emballagen. Eine Entlastung auf dem Emballagenkonto erfolgt, wenn die Emballage spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Lieferung in sauberem, wieder verwendungsfähigem Zustand, frachtfrei wieder bei uns eingegangen ist. Ansonsten hat der Besteller für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

b) Die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH verwendet fast ausschließlich hochwertiges Verpackungsmaterial damit die Waren auf dem Weg zu Ihnen sicher vor Beschädigungen sind. Wir haben aber auch rechtliche Vorgaben zu beachten. Die deutsche Verpackungsverordnung verpflichtet uns, dafür Sorge zu tragen, dass die von uns eingesetzten Verpackungen nach dem Gebrauch recycelt werden. Wir haben unser Verpackungsmaterial bei „Der Grüne Punkt“ – Duales System Deutschland GmbH lizensiert. Wenn Sie folgende Telefonnummer: 02203/937549 wählen (Telefonkosten können entstehen), nennt Ihnen ein Mitarbeiter von „Der Grüne Punkt“ – Duales System Deutschland GmbH ganz in Ihrer Nähe eine Annahmestelle für die gebrauchten Verpackungen von TOPLAC Autolackierbedarf GmbH. Sie haben als Verbraucher natürlich auch die Möglichkeit, die Verpackung in die Altpapiersammlung zu geben, zusammen mit den alten Tageszeitungen usw. Notwendige stofffremde Anhaftungen, z. B. Klebebänder, Etiketten und der geringe Folienanteil, stören den Recycling-Prozess nicht.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

a) Die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

b) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Der Besteller hat die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmassnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Besteller hat der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoss gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmassnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH entstandenen Ausfall.

c) Ist der Besteller Unternehmer, ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.

d) Verhält der Besteller sich vertragswidrig, insbesondere wenn der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH nicht nachkommt, kann die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Besteller selbst. In der Pfändung der Ware durch die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt.

e) Der Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 11 Preise und Zahlung

a) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Versand, Versicherung, Verpackung und Montage einschließlich der Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

b) Die Zahlung des Kaufpreises kann durch folgende Zahlungsarten erfolgen:

  • Vorkasse
  • Kauf auf Rechnung
  • PayPal

 

c) Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH und dem Besteller zulässig. Der Kaufpreis ist brutto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Besteller zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

d) Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet, sofern der Besteller Unternehmer ist, im Übrigen werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

e) Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Besteller mit einer Rate länger als sieben Tage in Verzug, wird die gesamte Restschuld sofort fällig.

f) Die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH ist zur Rechnungsstellung berechtigt, sobald der Liefergegenstand das Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

g) Erfolgen Teillieferungen, so kann die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH den jeweiligen Teillieferpreis nach der vorstehenden Regelung in Rechnung stellen.

h) Schecks, Wechsel, Akkreditive oder ähnliches werden nur gemäß den getroffenen Vereinbarungen und nur zahlungshalber unter Berechnung aller, der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH hierdurch entstehenden Mehrkosten (z.B. Wechseleinziehungs- und Diskontspesen), angenommen. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung bei Nichthonorierung haftet die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH nicht.

§ 12 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

a) Der Besteller wird auf das Bestehen gesetzlicher Mängelgewährleistungsrechte hingewiesen.

b) Die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH haftet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 434 ff. BGB. Ist der Besteller Unternehmer, gilt abweichend davon eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.

c) Gewährleistungsrechte des Bestellers, sofern er Kaufmann ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel müssen insofern spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Für nicht offensichtliche Mängel beträgt die Mängelanzeigefrist ein Jahr.

d) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Ist der Besteller Verbraucher, kann er zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

e) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

f) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

g) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

h) Eine über die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte hinausgehende Garantie auf von TOPLAC Autolackierbedarf GmbH gelieferte Waren besteht nur, wenn diese ausdrücklich zu der jeweiligen Ware abgegeben wurde.

§ 13 Geltendes Recht; Gerichtsstand

a) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschliesslich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

b) Sofern es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann im Sinne des HGB, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Dresden Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag inklusive diesen AGB entstandenen Streitigkeiten. Die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH ist jedoch berechtigt, die vorgenannten Besteller auch an ihrem Wohn- und /oder Geschäftssitz zu verklagen.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, sofern vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Sollte dies jedoch für eine der Vertragsparteien eine unzumutbare Härte darstellen, dann wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

§15 Hinweise zur alternativen Streitbeilegung für Verbraucher

1) Gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) sind wir verpflichtet, auf das Angebot der EU zu einer Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen („OS-Plattform“) hinzuweisen.

Die OS-Plattform ist seit dem 15.02.2016 zugänglich. Den aktuellen Link dorthin setzen wir wie folgt: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Des Weiteren teilen wir hier unsere E-Mail-Adresse mit: info@toplac.de

2) Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet. 

3) Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.

 

§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher

Das Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware Ihrer Bestellung in Besitz genommen haben bzw. hat, bei einer in Teilsendungen oder Stücken gelieferten Ware allerdings erst ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

TOPLAC Autolackierbedarf GmbH
Hamburger Ring 15 01665
Klipphausen
Tel: 035204/670-0
Fax: 035204/670-30
Mail: info@toplac.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden oder sich eine Vorlage in unserem Downloadcenter unter www.toplac.de/shop/downloadcenter herunterladen, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ausschluss des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. In diesem Fall kann der Verbraucher seine Willenserklärung nicht widerrufen.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) - An

TOPLAC Autolackierbedarf GmbH, Hamburger Ring 15, 01665 Klipphausen, Telefax: 035204/670-30, E-Mail: info@toplac.de:

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum ________ (*) Unzutreffendes streichen.

 

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